Satzung & Beitrittserklärung

Beitrittserklärung zur St. Hubertus Schützenbruderschaft und zum Schießclub der St. Hubertus Schützenbruderschaft

Die aktuelle Beitrittserklärung können Sie   hier herunterladen

Stand 09.11.2013

Was ist eine Satzung?

Im Privatrecht bezeichnet eine Satzung eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Teilweise wird auch das Wort Statuten synonym hierfür verwendet (wie beispielsweise im österreichischen Vereinsrecht – § 3 Vereinsgesetz 2002), oder in anderen Fällen auch im Singular Statut.

Die Satzung einer privatrechtlichen Vereinigung ist Ausdruck der Privatautonomie, sie hat nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm. Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB, in Österreich aus § 3 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002.

Satzung Bruderschaft St. Hubertus Avenwedde-Friedrichsdorf e.V.

Einblick in die Satzung unserer Bruderschaft erhalten Sie hier.

Die Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung im Jahr 2015 beschlossen und tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. Alle vorangegangenen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

Satzung Schießclub St. Hubertus Avenwedde-Friedrichsdorf e.V.

Einblick in die Satzung des Schießclubs Stand März 2019.

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